Für fremdsprachige Studierende des deutschsprachigen Assessmentjahres bietet die Universität unterstützende Massnahmen an.
Erstreckung des deutschsprachigen Assessmentjahres
Fremdsprachige Studierende können ihr Assessmentjahr, sofern sie im deutschsprachigen Assessmentjahr eingeschrieben sind, auf vier Semester ausdehnen. Studierende, denen eine Erstreckung gewährt wurde, müssen nach dem im Anhang der Ausführungsbestimmungen spezifizierten Studienplan studieren. Sie können diese Fächerkombination unter "Mehr zum Thema" herunterladen. Eine provisorische Zulassung zur Bachelor-Ausbildung nach dem 2. Semester ist möglich; sie erfolgt auf eigenes Risiko und ist auf zwei Semester beschränkt.
Mit dieser Massnahme erhalten nichtdeutschsprachige Studierende die Möglichkeit, das Assessmentjahr gemäss ihren Kenntnissen und Fortschritten in der Studiensprache zu gestalten. Sie können den Prüfungsrhythmus verlangsamen und sich für die Erarbeitung von Fachwissen mehr Zeit nehmen.
Fremdsprachige Studierende können die Erstreckung des Assessmentjahres beantragen. Die Muttersprache ist bei der Anmeldung zum Studium zu deklarieren und nachzuweisen (Muttersprache = Schulsprache) und sie entscheidet, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Studierende mit familiären Verpflichtungen oder Spitzenleistungen im sportlichen Bereich des deutschsprachigen oder englischsprachigen Assessmentjahres bietet die Universität eine unterstützende Massnahme an.
Erstreckung des Assessmentjahres auf 4 Semester
Aufgrund der zusätzlichen Verpflichtungen kann das Assessmentjahr auf 4 Semester ausgedehnt werden. Sie können den Prüfungsrhythmus verlangsamen und sich für die Erarbeitung von Fachwissen und den anderen Pflichten mehr Zeit nehmen.
Studierende, denen eine Erstreckung gewährt wurde, müssen nach dem im Anhang der Ausführungsbestimmungen spezifizierten Studienplan studieren. Sie können diese Fächerkombination unter "Mehr zum Thema" herunterladen. Eine provisorische Zulassung zur Bachelor-Ausbildung nach dem 2. Semester ist möglich; sie erfolgt auf eigenes Risiko und ist auf zwei Semester beschränkt.
Wichtig:
Die Massnahmen erfolgen nur auf Antrag. Das Antragsformular kann ab dem 1. August beim Dean’s Advisory Office assessment@unisg.ch angefragt werden und muss bis spätestens am Freitag der Kalenderwoche 39 eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte, formal nicht korrekte und/oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.